Verwendungsnachweis zu Ihrer Maßnahme im Rahmen des Soforthilfeprogramms "Vor Ort für Alle"


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Bitte nutzen Sie für den Zugriff auf das Nachweisformular den Link in der E-Mail, die Ihnen nach der Anmeldung oder vom Programmteam zugesandt wurde. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte das Programmteam

Als Letztzuwendungsempfänger im Förderprogramm „Vor Ort für Alle“ sind Sie verpflichtet, innerhalb von acht Wochen nach Ende des Bewilligungszeitraums einen Verwendungsnachweis einzureichen. Mit dem Verwendungsnachweis belegen Sie, dass die bewilligten Mittel wie im Antrag beschrieben eingesetzt wurden. Bitte achten Sie darauf, dass etwaige Abweichungen belegbar sind und nachvollziehbar begründet werden müssen.